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   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.07.2007 - L 7 AS 362/07 ER   

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https://dejure.org/2007,116388
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.07.2007 - L 7 AS 362/07 ER (https://dejure.org/2007,116388)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.07.2007 - L 7 AS 362/07 ER (https://dejure.org/2007,116388)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. Juli 2007 - L 7 AS 362/07 ER (https://dejure.org/2007,116388)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.07.2007 - L 7 AS 362/07
    Dabei sind die grundrechtliche Belange des Antragstellers umfassend in die Abwägung einzustellen (BVerfG, 1. Senat, 3. Kammer, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - NVwZ 2005, 927 ff).
  • LSG Hessen, 19.09.2012 - L 7 AS 30/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer in den

    Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II seien den Antragstellern schon seit ihrem Leistungsantrag vom 31. Oktober 2011 zu gewähren, denn insoweit bestehe ein so genannter Nachholbedarf im Sinne der Rechtsprechung des Hessischen Landessozialgerichts (vgl. beispielhaft Beschluss vom 22. Mai 2007, Az.: L 7 AS 134/07 ER; Beschluss vom 9. Januar 2008, Az.: L 7 AS 362/07 ER).
  • SG Frankfurt/Main, 13.10.2010 - S 30 SO 229/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - Übernahme von Kosten für einen den Schulbesuch

    Denn es ist grundsätzlich nicht Aufgabe des vorläufigen Rechtsschutzes, einen Ausgleich für Rechtsbeeinträchtigungen in der Vergangenheit bereitzustellen ( vgl. Hessisches Landessozialgericht Beschluss vom 9. Januar 2008, Az.: L 7 AS 362/07 ER m .w.N. zu dieser Rechtsprechung).
  • SG Frankfurt/Main, 09.05.2012 - S 16 AS 538/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss für Ausländer in den

    Denn die hier begehrte Regelungsanordnung dient grundsätzlich der Abwendung wesentlicher Nachteile mit dem Ziel, dem Betroffenen die Mittel zur Verfügung zu stellen, die zur Behebung aktueller, also noch bestehender, Notlagen notwendig sind (vgl. die st. Rspr. des Hessischen Landessozialgerichts, für viele: Beschlüsse vom 10. Oktober 2006, Az.: L 7 AS 131/06 ER; vom 9. Januar 2008, Az.: L 7 AS 362/07 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.07.2007 - L 7 B 147/07
    Die nach §§ 172, 173 SGG zulässige Beschwerde ist nicht begründet, weil die Rechtsverfolgung des Antragstellers keine hinreichenden Erfolgsaussichten iSd § 73a SGG iVm § 114 ZPO hat; wegen der Gründe wird auf den Beschwerdebeschluss des Senats im Eilverfahren (L 7 AS 362/07 ER) vom gleichen Tage verwiesen.
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